AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung durch MY-BUSINESS-COACH | JASMIN MARKER



§ 1 Gegenstand des Vertrages


1.1 Gegenstand des Vertrages ist das Coaching zwischen Coach und Berater Jasmin Marker (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


1.2 Das Anliegen wird spätestens im Anschluss an die erste Sitzung präzise formuliert und in einer optionalen Klienten-spezifischen Coaching-Dokumentation schriftlich festgehalten. 

 

1.3 Änderungen an der Formulierung des Anliegens im Verlaufe des Coaching-Prozesses sind möglich und werden in der schriftlichen Coaching-Dokumentation fixiert. 



§ 2 Inhalt des Dienstvertrages


2.1 Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung und Prävention anwendet.


2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.



§ 3 Verantwortung des Coaches 

 

3.1 Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.


3.2 Der Coach verpflichtet sich, die Auswahl und den Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen des Klienten zur Erreichung seines Anliegens zu planen. Sollte er sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen, wird er dem Klienten einen anderen Coach oder einen anderen geeigneten Spezialisten nennen. Bis dahin angefallene Honorare sind davon unabhängig zu zahlen. 


3.3 Der Coach verpflichtet sich, keinerlei Informationen über die Person des Klienten an Dritte weiterzugeben. Falls der Coach im Rahmen einer Supervision mit einem Supervisor über den Coaching-Prozess sprechen möchte, wird er dies in anonymisierter Form tun und keinerlei Informationen weitergeben, die einen Rückschluss auf die Identität des Klienten zulassen. 

 

3.4 Der Coach verpflichtet sich, ihm anvertraute Informationen ausschließlich zu Zwecken des hier vertraglich festgelegten Rahmens zu verwenden.   

 

3.5 Der Coach verpflichtet sich, alle schriftlichen oder elektronischen Aufzeichnungen zuverlässig so zu verwahren / speichern, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann. 

 

3.6 Wenn der Klient dem zustimmt, werden von der Coaching-Sitzung Audio- oder Video-Aufzeichnungen angefertigt. Der Coach verpflichtet sich, diese Aufzeichnung höchst vertraulich ausschließlich zur Unterstützung der eigenen Arbeit zu nutzen und niemandem anderen zugänglich zu machen. Die Aufzeichnungen werden auf einem verschlüsselten Datenträger sicher aufbewahrt und nach Beendigung des Coaching-Verhältnisses wieder gelöscht. Auf Wunsch werden die Aufzeichnungen dem Klienten zur Verfügung gestellt. 


 

§ 4 Verantwortung des Klienten 


4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei möglichen Interventionen.


4.2 Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, für seine körperliche und geistige Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich ist.

 

4.3 Der Klient erkennt an, dass alle von ihm unternommen Schritte und Maßnahmen, auch solche, die im Rahmen konkreter Übungen vom Coach vorgeschlagen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. 



§ 5 Ort des Coachings 


Die Sitzungen finden wahlweise (nach Absprache) am Ort des Klienten oder des Coaches statt. Die entsprechenden Lokalitäten werden zuvor gemeinsam besprochen und festgelegt. Finden die Sitzungen in den Räumlichkeiten / am Ort des Klienten statt, fallen zusätzliche Fahrtkosten an. Weiterhin möglich sind Sitzungen telefonischer oder virtueller Art.

 

 

§ 6 Zeitlicher Rahmen des Coachings 

 

6.1 Der zeitliche Rahmen des Coachingprozesses wird in dem Vorgespräch grob festgelegt. 

 

6.2 Im Verlaufe des Coaching-Prozesses kann der zeitliche Rahmen bei Bedarf entsprechend verändert werden. Wird seitens des Klienten eine verbindliche Maximalanzahl von Sitzungen gewünscht, so wird dies entsprechend dokumentiert. 

 

6.3 Eine Coaching-Sitzung dauert in der Regel (nach Bedarf) 90-150 Minuten. Die Dauer der einzelnen Sitzungen wird mit der Terminvereinbarung festgelegt. Nach Erfordernis und gegebener Möglichkeit kann diese auch – nach gemeinsamer Absprache – flexibel verkürzt oder verlängert werden.

 

6.4 Termine für Folgesitzungen werden nach Möglichkeit bereits zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, spätestens jedoch innerhalb der Sitzungen.

 


§ 7 Konditionen / Honorierung des Coaches

 

7.1 Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Konditionenliste des Coaches aufgeführt sind. 

 

7.2 In dem Honorar für die Sitzungen sind alle Aufwände für die Erstellung der schriftlichen Dokumentation, Erstellung der schriftlichen Übungsanleitungen sowie die Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen enthalten. 


7.3 Terminänderungen oder Absagen sind seitens des Klienten bis 48 Stunden vor dem Termin zu kommunizieren. Für später abgesagte Termine oder Termine, zu denen der Klient ohne Absprache nicht erscheint, wird das volle Honorar für diese Sitzung fällig. Ausgenommen von dieser Regelung sind Absagen, die ohne Verschulden des Klientens zustande gekommen sind, wie z.B. im Falle eines Unfalls. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.


7.4 Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.


7.5 Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Standorts des Coaches vereinbart, kommen Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten gemäß Vereinbarung hinzu.


 

§ 8 Zahlungsmodalitäten 

 

8.1 Nach jeder erfolgten Sitzung stellt der Coach eine Rechnung über das fällige Honorar. 

 

8.2 Die Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen rein netto zur Zahlung fällig. 


8.3 Abweichende Zahlungsziele oder Vereinbarungen wie Ratenzahlungen und Sonderkonditionen, sind zu Beginn des Coachings festzulegen und schriftlich festzuhalten. 

 

 

§ 9 Kündigung / vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit 

 

9.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. 

 

9.2 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur gültig, wenn die andere Seite die Kündigung ebenfalls per E-Mail bestätigt hat. 

 

 

§ 10 Distanzierung von L. Ron Hubbard und der International Association of Scientologists


Ich versichere, dass ich weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankenguts von L. Ron Hubbard noch Mitglied der International Association of Scientologists oder mit ihr in irgendeiner Form verbundener oder in Zusammenhang stehender Organisationen bin und dass ich nicht nach der Technologie / den Methoden von L. Ron Hubbard arbeite, dass ich nicht nach der Technologie / den Methoden von L. Ron Hubbard geschult werde bzw. Kurse und / oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuche und dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Durchführung seiner Trainings und Coachings ablehne. 

 


§ 11 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel


11.1. Gerichtsstand ist Fulda


11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann diejenige wirksame Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck der Rahmenbedingungen am nächsten kommt.

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